Mobilität soll für alle Menschen möglich sein – insbesondere für Menschen mit einem Handicap. „Mobil zu sein“ führt zu mehr Lebensqualität und Unabhängigkeit im Alltag. Darum bieten wir die passenden Autos für Sie an, die speziell an Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind bzw. für Sie umgebaut werden.
Die NOVA-Befreiung für Menschen mit Behinderung ist seit 7. November gesetzlich neu geregelt. Folgende Änderung tritt in Kraft: Artikel XII, § 3, Abs.5
§ 3. Von der Normverbrauchsabgabe sind befreit: Abs.5. Vorgänge in Bezug auf Kraftfahrzeuge, die von Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet werden, sofern der Mensch mit Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug überwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird. Die Behinderung ist durch die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff Bundesbehindertengesetz, BGBl. Nr. 283/1990, in der geltenden Fassung, bzw. einen Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der geltenden Fassung, nachzuweisen.